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   VG Dresden, 27.02.1996 - 7 K 2415/95   

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VG Dresden, 27.02.1996 - 7 K 2415/95 (https://dejure.org/1996,13475)
VG Dresden, Entscheidung vom 27.02.1996 - 7 K 2415/95 (https://dejure.org/1996,13475)
VG Dresden, Entscheidung vom 27. Februar 1996 - 7 K 2415/95 (https://dejure.org/1996,13475)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.08.1994 - 9 A 1248/92

    Betriebswirtschafliche Grundsätze; Kalkulatorische Abschreibungen;

    Auszug aus VG Dresden, 27.02.1996 - 7 K 2415/95
    Die beiden genannten Einzelpositionen geben nach der Globalberechnung die Wiederbeschaffungszeitwerte der Pumpwerke, Pumpen und Altkanäle, also diejenigen Geldbeträge an, die zum Zeitpunkt der Aufstellung der Globalberechnung als Preis für deren Ersetzung durch Objekte gleichen Standards gezahlt werden müßten (vgl. § 17 Abs. 3 Satz 3 SächsKAG sowie OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 5.8.1994 - 9 A 1248/92 -, KStZ 1994, 213 (215).
  • BVerwG, 25.08.1982 - 8 C 54.81

    Entwässerungsbeitrag - Grundstück - Gleichheitssatz

    Auszug aus VG Dresden, 27.02.1996 - 7 K 2415/95
    Gemeinhin wird aus diesem Grundsatz im Beitragsrecht vornehmlich das sogenannte Äquivalenzprinzip, d.h. das Gebot der Herstellung eines angemessenen Ausgleichs zwischen der dem einzelnen Schuldner zugute kommenden Vorteilsgewährung und seiner Beitragsleistung, abgeleitet (vgl. BVerwG, Urt. v, 25.8.1982 - 8 C 54.81 -, DVBl. 1983, 46 (47).
  • BVerfG, 20.05.1959 - 1 BvL 1/58

    Feuerwehrabgabe

    Auszug aus VG Dresden, 27.02.1996 - 7 K 2415/95
    Hätte der sächsische Gesetzgeber den Beitragsberechtigten wirklich die Möglichkeit eröffnen wollen, Geldmittel ohne Bezug zu einem konkreten vorteilsbegründenden Aufwand zu fordern, dann hätte er sich nicht des Instituts des Beitrags bedienen dürfen, da dieses bei aller begrifflichen Offenheit durch seine Funktion der Refinanzierung und seinen Charakter als Gegenleistung bestimmt ist (vgl. BVerfG, Beschl. v. 20.5.1959 - 1 BvL 1, 7/58 -, BVerfGE 9, 291 (297 f ).
  • VGH Bayern, 03.03.1993 - 4 B 92.1878

    Nichtigkeit einer Gebührensatzung wegen Verletzung des Kostenüberdeckungsverbots;

    Auszug aus VG Dresden, 27.02.1996 - 7 K 2415/95
    Die abweichende Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte einiger Bundesländer, die das Vorhandensein einer zutreffenden Globalberechnung bei Erlaß einer Beitragssatzung für ihre rechtliche Wirksamkeit,nicht als erforderfich erachtet und es ausreichen läßt, wenn im Verlauf des gerichtlichen Verfahrens von seiten der Kommune eine Kalkulation nachgeschoben wird, die die satzungsmäßigen Festlegungen deckt und damit die vom Beschlußorgan gefundenen oder gar nur "gegriffene" Ergebnisse rechtfertigt (so Bayerischer VGH , Urt. v. 3.3.1993 - 4 B 92.1878 NVwZ-RR 1994, 290 f; OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 18.5.1992 - 2 A 2024/89 NVwZ-RR 1993, 48 f; wie hier demgegenüber VGH Baden-Württemberg, Urt. -v. 18.7.1985 - 2 S 1254/84 -, VBlBW 1986, 68 (70), ist auf die im Freistaat Sachsen geltende Gesetzeslage nicht übertragbar.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.05.1992 - 2 A 2024/89

    Kanalanschlußbeitragssatzung; Aufwandsüberschreitungsverbot; Beitragskalkulation;

    Auszug aus VG Dresden, 27.02.1996 - 7 K 2415/95
    Die abweichende Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte einiger Bundesländer, die das Vorhandensein einer zutreffenden Globalberechnung bei Erlaß einer Beitragssatzung für ihre rechtliche Wirksamkeit,nicht als erforderfich erachtet und es ausreichen läßt, wenn im Verlauf des gerichtlichen Verfahrens von seiten der Kommune eine Kalkulation nachgeschoben wird, die die satzungsmäßigen Festlegungen deckt und damit die vom Beschlußorgan gefundenen oder gar nur "gegriffene" Ergebnisse rechtfertigt (so Bayerischer VGH , Urt. v. 3.3.1993 - 4 B 92.1878 NVwZ-RR 1994, 290 f; OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 18.5.1992 - 2 A 2024/89 NVwZ-RR 1993, 48 f; wie hier demgegenüber VGH Baden-Württemberg, Urt. -v. 18.7.1985 - 2 S 1254/84 -, VBlBW 1986, 68 (70), ist auf die im Freistaat Sachsen geltende Gesetzeslage nicht übertragbar.
  • VGH Baden-Württemberg, 12.10.1989 - 2 S 2107/87

    Berechnung von Kanalbeiträgen

    Auszug aus VG Dresden, 27.02.1996 - 7 K 2415/95
    Erweist sich anhand der Globalberechnung, daß die Kommune bei der Ermittlung des Betriebskapitals von Positionen ausgegangen ist, die von Rechts wegen nicht in die Kalkulation einfließen durften, so ist infolge einer unrichtigen Globalberechnung die Ausstattung der öffentlichen Einrichtung nicht (mehr) als angemessen anzusehen und die Festsetzung des Betriebskapitals mit einem Ermessensfehler behaftet (vgl. entsprechend VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 12.10.1989 - 2 S 2107/87 -, VBlBW 1990, 190 (191), für das dortige Landesrecht).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.07.1985 - 2 S 1254/84

    Entwässerungsbeitrag; Umstellung des Kanalsystems; Grundstücksbegriff

    Auszug aus VG Dresden, 27.02.1996 - 7 K 2415/95
    Die abweichende Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte einiger Bundesländer, die das Vorhandensein einer zutreffenden Globalberechnung bei Erlaß einer Beitragssatzung für ihre rechtliche Wirksamkeit,nicht als erforderfich erachtet und es ausreichen läßt, wenn im Verlauf des gerichtlichen Verfahrens von seiten der Kommune eine Kalkulation nachgeschoben wird, die die satzungsmäßigen Festlegungen deckt und damit die vom Beschlußorgan gefundenen oder gar nur "gegriffene" Ergebnisse rechtfertigt (so Bayerischer VGH , Urt. v. 3.3.1993 - 4 B 92.1878 NVwZ-RR 1994, 290 f; OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 18.5.1992 - 2 A 2024/89 NVwZ-RR 1993, 48 f; wie hier demgegenüber VGH Baden-Württemberg, Urt. -v. 18.7.1985 - 2 S 1254/84 -, VBlBW 1986, 68 (70), ist auf die im Freistaat Sachsen geltende Gesetzeslage nicht übertragbar.
  • VGH Baden-Württemberg, 17.07.1984 - 2 S 1352/81

    Entwässerungsbeitrag; Globalberechnung; Prognose; Kostenüberdeckung

    Auszug aus VG Dresden, 27.02.1996 - 7 K 2415/95
    Als kostenwirksam anzusehen sind vielmehr nur solche einrichtungsbezogenen Maßnahmen, die nach den kommunalen Planungen in einem absehbaren Zeitraum durchgeführt werden sollen und in der Globalberechnung entsprechend ausgewiesen sind (vgl. auch VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 17.7.1984 - 2 S 1352/81 BWVPr. 1984, 278; Donhauser/Hürholz/Schwinghammer/Peters, Kommunalabgabenrecht in Bayern, Art. 5 KAG Anm.2, Stand 1986).
  • VG Dresden, 24.07.1996 - 7 K 343/96
    Das Gericht sieht sich zu folgender abschließender Bemerkung veranlaßt: Es hält an seiner Rechtsprechung fest, wonach bereits finanzierte Altanlagen nicht in die Globalberechnung eingestellt werden dürfen, es sei denn, daß diese in absehbarer Zeit ausweislich eines nachvollziehbaren Planungskonzepts Gegenstand von Investitionen sein sollen (vgl. Beschluß vom 27.2.1996 - 7 K 2415/95).
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